Förderungsstipendien dienen zur Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien, die besondere Kosten verursachen (z.B. Auslandsaufenthalt, aufwändige Literatursuche, empirische Untersuchungen).
Das Förderstipendium ist vor Inangriffnahme der Arbeit zu beantragen.
Die Verleihung erfolgt durch den Studiendekan ao. Univ.-Prof. Dr. Heinz Königsmaier.
Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr EUR 750,- nicht unterschreiten und EUR 3.600,- nicht überschreiten.
Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, gleichgestellte AusländerInnen, Staatenlose und Flüchtlinge.
Info: Website der SOWI-Fakultät, Karoline Handler